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Gartenarchitekt
was der Begriff 'Gartenarchitekt' bedeutet


Die Berufsbezeichnung 'Gartenarchitekt'
Der Begriff Gartenarchitekt ist eine vom Gesetzgeber geschützte Berufsbezeichnung, die Ihnen als Verbraucher eine besondere Planerkompetenz und Vertrauenswürdigkeit zusichert.

• Sie verpflichtet die Gartenarchitektin und den Gartenarchitekten zu genau beschriebenen Leistungsinhalten sowie bestimmten Honorargrenzen als zentralem Verbraucherschutz.
• Ebenfalls unterliegen Gartenarchitektinnen und Gartenarchitekten einer weitreichenden Architektenhaftung bis zu dreißig Jahren gemäß BGB.
• Gartenarchitekten sind zur Teilnahme an jährlichen Fortbildungen verpflichtet, welche der Architektenkammer regelmäßig nachzuweisen sind.


Die Berechtigung zur Verwendung der Bezeichnung Gartenarchitektin oder Gartenarchitekt
Nur wer von der Architektenkammer geprüft und als qualifiziertes Mitglied in die Architektenliste aufgenommen wurde, darf sich Gartenarchitekt nennen und Gartenarchitektur anbieten.

Diese Regel gilt sinngemäß auch für die Verwendung des Begriffs Landschaftsarchitekt oder Landschaftsarchitektur sowie alle sonstigen Begriffe, die das Wort Architekt oder Architektur beinhalten.

Wichtiger Hinweis:
Wer diese Begriffe unrechtmäßig für sich verwendet, täuscht den Verbraucher und handelt gesetzwidrig.


Wie erkenne ich qualifizierte Gartenarchitektinnen und Gartenarchitekten?
Wenn Sie die Berechtigung Ihres Gartenexperten oder Planers zur Bezeichnung Gartenarchitekt prüfen möchten, erkundigen Sie sich nach dessen Mitgliedsnummer der Architektenkammer oder schauen Sie im Internet (z. B. für Landschaftsarchitekt und Gartenarchitekt Manuel Sauer unter http://www.aknw.de) in der offiziellen Architektenliste nach.
Pesonen, die dort nicht gelistet sind, wurden nicht auf ihre Qualifikation hin geprüft und dürfen den Qualitätsbegriff Gartenarchitekt oder Gartenarchitektur nicht für sich verwenden.

Image Partnerlogo Aknw
Das Logo der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW).
Nur wer bei einer Architektenkammer gelistet ist, darf sich als Gartenarchitekt bezeichnen und Gartenarchitektur anbieten.

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