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Honorarberechnung wie werden Planungshonorare berechnet? Mitunter sagen private Bauherren, dass eine einfache Skizze für ihr Gartenprojekt genügen würde. Doch nur eine vollständige Planung ermöglicht ein seriöses und kostenffektives Bauprojekt. Der Verzicht auf eine fachgerechte Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung führt gewöhnlich zu undurchsichtigen und unkontrollierbaren Kostensteigerungen: • beim Vergleich der Angebote • bei Änderungswünschen und anderen Festlegungen während der laufenden Baumaßnahme • bei unerwarteten Nachtragsforderungen • bei der Prüfung der Bauabrechnungen • bei später entdeckten Baumängeln Diese empfindlichen Verteuerungen sind für jeden Bauherren ärgerlich. Sie erreichen oft die Höhe des 'eingesparten' Architektenhonorares und können dieses bei weitem noch übersteigen. Die Honorarermittlung nach Projektumfang Die Berechnung eines Planungshonorares ist nicht so kompliziert, wie oft befürchtet wird. Auch bei privaten Gärten kann ein Honorar transparent und konkret auf das jeweilige Gartenprojekt bezogen ermittelt werden. Je nach Projektgröße ist danach auch die Pauschalierung des Honorars möglich. Drei Kriterien werden zur Berechnung herangezogen: • 1. Der Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe (Konstruktionsdetails etc.) • 2. Die Leistungen des Gartenarchitekten in Teilschritten (von der Beratung bis zur Bauleitung) • 3. Die Projektgröße, definiert durch die Bausumme Honorarsätze Im Mittel ergeben sich folgende Prozentsätze für Planungsleistungen: • nur Planung (Beratung, Ideenentwicklung und vollständige Planung incl. technische Pläne, Pflanzplanung, Konstruktionsdetails etc.): 7% bis 14% von der Bausumme • Planung und Realisierung (Planung wie vor, zuzüglich Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Preisverhandlung, Bauüberwachung und Rechnungsprüfung): 12% bis 23% von der Bausumme Vorteile für den Bauherren Die Honorarermittlung nach Projektumfang verpflichtet den Gartenarchitekten, die Baukosten bereits von Beginn an genau zu beziffern. Erfahrene Gartenarchitekten bieten diese Honorarermittlung an, da sie dem Bauherren die höchste Kostentransparenz gewährleistet (siehe auch in diesem Planungs-Lexikon unter: Baukostenschätzung). |
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